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Neues Gesetz für Balkonkraftwerke ab 2024: 800 Watt, Anmeldung, Montagehöhe und mehr.

Ab 2024 treten in Deutschland neue Gesetze und Vorschriften für den Betrieb von Balkon-Solaranlagen in Kraft. Diese Änderungen betreffen hauptsächlich die maximale Einspeiseleistung, Anmeldeverfahren, Modulgrößenbeschränkungen und die Montagehöhe. Die neuen Regeln werden es Verbrauchern ermöglichen, mehr Solarstrom zu erzeugen und autarker zu werden.

Hintergrund dieser Änderungen ist, dass die Rahmenbedingungen für Balkon-Solaranlagen in Deutschland modernisiert und an die Realitäten der Solarenergie angepasst werden sollen. Die bisherigen Gesetze und Beschränkungen stammen noch aus einer Zeit, als Balkonanlagen wenig verbreitet waren. Mit dem Ziel, die Energiewende und Eigenversorgung mit Solarstrom weiter voranzubringen, werden nun die gesetzlichen Grundlagen aktualisiert.

Die wichtigsten Änderungen ab 2024 sind:

  • Anhebung der Einspeisegrenze auf 800 Watt
  • Vereinfachte Anmeldung nur noch bei Bundesnetzagentur
  • Entfall der Größenbeschränkung für Module
  • Erhöhung der möglichen Gesamtleistung auf 2000 Watt

Durch diese neuen Regeln wird der Betrieb von Balkon-Solaranlagen in Deutschland deutlich attraktiver und einfacher.

800 Watt Einspeisegrenze

Ab 2024 wird die Einspeisegrenze für Balkon-Solaranlagen in Deutschland von 600 auf 800 Watt angehoben. Dies ermöglicht eine höhere Solarstromerzeugung und bessere Auslastung der Module.

Bestehende Anlagen, die für 600 Watt ausgelegt sind, müssen eventuell den Wechselrichter aufrüsten, um die vollen 800 Watt einspeisen zu können. Bei Neuanlagen sollte darauf geachtet werden, dass der Wechselrichter mindestens 800 Watt unterstützt.

Die Installateure müssen bei der Planung und beim Wechselrichter-Kauf die neue Obergrenze von 800 Watt beachten. Ansonsten kann die Anlage ihr Potenzial nicht voll ausschöpfen.

Mit der Anhebung auf 800 Watt rückt die Balkon-Solarstrom-Erzeugung weiter in den profitablen Bereich. Gerade in Kombination mit einem Batteriespeicher kann so ein großer Teil des eigenen Strombedarfs gedeckt werden.

Vereinfachte Anmeldung

Ab 2024 ist für den Betrieb von Balkon-Solaranlagen in Deutschland nur noch eine Anmeldung bei der Bundesnetzagentur erforderlich. Die bisher notwendige separate Anmeldung beim Netzbetreiber entfällt. Dadurch wird der Anmeldeprozess für Verbraucher deutlich einfacher und schneller.

Bisher mussten Balkonkraftwerke sowohl bei der Bundesnetzagentur als auch beim örtlichen Netzbetreiber angemeldet werden. Dieser doppelte Aufwand entfällt ab 2024. Verbraucher müssen ihre Solaranlage auf dem Balkon dann nur noch zentral auf einem Portal der Bundesnetzagentur anmelden.

Der bürokratische Aufwand für die Inbetriebnahme einer Balkon-PV wird so erheblich reduziert. Die Anmeldung kann bequem online erfolgen und geht schneller vonstatten. Das erspart den Verbrauchern Zeit und Mühen bei der Registrierung.

Dank des Wegfalls der Anmeldung beim Netzbetreiber können die neuen Balkonkraftwerke ab 2024 rascher in Betrieb genommen werden. Dies ermöglicht eine schnellere solare Eigenversorgung und reduziert die Wartezeiten bis zur Inbetriebnahme deutlich.

Größere Module

Die Höhenbegrenzung von 4 Metern für die Montage von Balkon-Solaranlagen ist ab 2024 nicht mehr gültig. Das ermöglicht es, größere Module höher zu montieren und so die Erträge zu steigern.

Auch die bisherige Größenbeschränkung von 2 Quadratmetern entfällt ab 2024. Dadurch können größere zusammenhängende Solarflächen installiert werden, was die Montage vereinfacht und zudem ästhetischer wirkt.

Insgesamt können ab 2024 größere Solarmodulflächen auf Balkonen montiert werden. Kombiniert mit der Aufhebung der Höhenbeschränkung lassen sich so höhere Solarenergieerträge erzielen. Eine einfacher gestaltete und ästhetisch ansprechendere Installation ist ebenfalls möglich.

2000 Wp Maximalleistung

Eine wichtige neue Regelung ab 2024 betrifft die maximale Gesamtleistung von Balkonkraftwerken, die auf 2000 Wp begrenzt wird. Dies betrifft vor allem größere XL-Anlagen mit mehr als 2000 Wp Nennleistung.

Die Begrenzung auf 2000 Wp Gesamtleistung soll helfen, die Netzstabilität zu gewährleisten. Allerdings können bestehende Anlagen, die bereits eine Leistung von mehr als 2000 Wp haben, weiterbetrieben werden. Hier greift der Bestandsschutz, so dass kein Rückbau oder Leistungsbegrenzung nötig ist.

Die 2000 Wp-Grenze bezieht sich auf die maximale Nennleistung der verbauten Module. Die Einspeiseleistung ins Netz bleibt weiterhin auf 800 Watt begrenzt. Anlagenbetreiber mit mehr als 2000 Wp sollten also darauf achten, dass der Wechselrichter auf die Einspeisegrenze von 800 Watt eingestellt ist.

Insgesamt ermöglicht die Anhebung der Leistungsgrenze auf 2000 Wp den Betrieb größerer Balkonkraftwerke als bisher. Zusammen mit der Erhöhung der Einspeiseleistung auf 800 Watt kann so mehr Solarstrom erzeugt und ins Netz eingespeist werden. Dies erleichtert Verbrauchern den Weg in die Energieunabhängigkeit.

Fazit

Ab 2024 ermöglichen die neuen Gesetze und Vorschriften für den Betrieb von Balkon-Solaranlagen in Deutschland deutlich mehr Solarstrom und Unabhängigkeit für Verbraucher. Durch die Erhöhung der Einspeisegrenze auf 800 Watt, die vereinfachte Anmeldung und die Aufhebung von Modulgrößen- und Montagehöhenbeschränkungen können neue wie auch bestehende Anlagen noch effizienter und profitabler betrieben werden.

Mit den richtigen Upgrades an Wechselrichtern und Modulen können bestehende Systeme optimal an die neuen Möglichkeiten angepasst werden. Die Kombination aus höheren Einspeisemengen und größeren Anlagen wird vielen Haushalten eine solare Eigenversorgung auf dem Balkon ermöglichen. Damit ist ein großer Schritt in Richtung mehr Unabhängigkeit von steigenden Strompreisen getan. Insgesamt eröffnen die ab 2024 geltenden Regeln deutliche neue Perspektiven für alle Besitzer von Balkon-Solaranlagen in Deutschland.

Häufige Fragen

Was ist die zulässige Einspeiseleistung nach dem neuen Gesetz 2024?

Ab 2024 ist eine Einspeiseleistung von bis zu 800 Watt erlaubt, erhöht von zuvor 600 Watt. Der Wechselrichter muss 800 Watt unterstützen.

Wie funktioniert die Anmeldung ab 2024?

Nur noch die Anmeldung bei der Bundesnetzagentur ist erforderlich. Viel einfacher als zuvor.

Gibt es ab 2024 eine Höhenbegrenzung für die Montage?

Nein, die Höhenbegrenzung von 4 Meter entfällt. Es gelten nur die allgemeinen Bauvorschriften.

Wie groß dürfen die Solarmodule ab 2024 sein?

Die Größenbegrenzung von 2 qm entfällt. Die Gesamtleistung kann bis zu 2000 Wp betragen. Größere Module sind möglich.

Was ist die maximal zulässige Leistung ab 2024?

Insgesamt bis zu 2000 Watt. Ermöglicht größere Anlagen als zuvor. Die Einspeisegrenze bleibt bei 800 Watt.

Quellen

Liste der verwendeten Quellen zum Thema:

  • Bundesnetzagentur, neue Regelungen für Balkonkraftwerke ab 2024
  • Solarserver, Änderungen im EEG 2023
  • SMA Solar, Technik Einspeisemanagement
  • Verbraucherzentrale Bundesverband, Ratgeber Balkonkraftwerke
  • Stromtip, Anmeldung und Genehmigung von Balkonkraftwerken
  • Umweltbundesamt, Potentialanalyse für urbane PV
  • Fraunhofer ISE, Photovoltaik-Module auf Hausdächern und Balkonen

https://my.sterling.edu/ICS/Academics/LL/LL473__UG11/FA_2011_UNDG-LL473__UG11_-A/Context/tradersunion.jnz?portlet=tradersunion&screen=View+Post&screenType=next&&Id=7a063f2f-4e54-4956-aefc-b43bc1ba7d91
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